Energieaudits-Pflicht für alle nicht KMU ab 05. Dezember 2015
Bis zu dem 05.12.2015 sind alle nicht KMU, also alle nicht kleinen und mittleren Unternehmen, nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.
Ist Ihr Unternehmen kein KMU und zum Energieaudit verpflichtet?
Welche Arbeitsschritte beinhaltet das Audit?
Kontakt herstellen
Auftakt Besprechung
Bestimmung von Zielen und Erwartungen des Audits
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Datenerfassung und Begehung des Objekts
Sammeln von Informationen über Prozesse und Nutzerverhalten sowie den Energieverbrauch
Analyse
Auswertung der Daten, Aufschlüsselung des Energieflusses
Anfertigen eines Berichts
Darstellen der Ergebnisse, Einsparpotentiale offenlegen, Schlussfolgerungen
Präsentation und Abschlussbesprechung